Am 10.11.2016 konnten unsere Veranstalter-Auszubildenden des zweiten Lehrjahres praktische Erfahrungen sammeln und erleben, welche Sicherheitsvorkehrungen, z. B. beim Einlass einer Großveranstaltung, getroffen werden müssen, welche Rechtslage gilt und wo man besonders aufpassen muss, um als Veranstalter nicht eines Tages vor einem Richter stehen zu müssen.