Neu:
Ab dem 6. April 2021 gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die an Präsenzangeboten, Klausuren und Prüfungen in den Schulen teilnehmen, die Pflicht zur Durchführung eines Schnelltests für Laien. Wer den Selbsttest verweigert, kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sondern wird im Distanzunterricht beschult. Genauere Informationen finden Sie hier im Elternbrief.
Weiterhin kommen die Klassen der Ausbildungsvorbereitung, der Jahrgang 13 des Beruflichen Gymnasiums und die Oberstufe der Höheren Handelsschule nach unterschiedlichen Hybridmodellen in die Schule. Alle anderen Klassen bleiben noch in der Distanzbeschulung. Die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben.
Wir aktualisieren und und passen den Hygieneplan für unsere Schule laufend an. Die aktuelle Version (08.02.21) ist hier abrufbar.
Bitte beachten Sie auch den Ablaufplan für den Umgang mit Corona-Symptomen (14.01.21).